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Weltgeschehen Auge-um-Auge-Prinzip

Blindes Säureopfer Bahrami verzichtet auf Vergeltung

Ameneh Bahrami hatte um Vergeltung gekämpft, nachdem ein verschmähter Verehrer ihr Säure ins Gesicht geschüttet hatte. Nun will sie ihren Peiniger doch nicht verätzen.

Die nach einem Säure-Attentat eines verschmähten Verehrers entstellte Iranerin Ameneh Bahrami hat auf die Bestrafung ihres Peinigers verzichtet. Das meldete die Webseite des staatlichen Senders IRIB. Die umstrittene Bestrafung nach dem „Auge-um-Auge“-Prinzip, bei der die Frau ihren Peiniger mit ätzender Flüssigkeit blenden sollte, sei für Sonntag geplant gewesen. Aber Bahrami habe in letzter Sekunde auf die Vergeltung verzichtet, hieß es in dem Bericht.

Bahrami sagte der Nachrichtenagentur ISNA, dass sie ihrem Peiniger verziehen habe. „Ich habe dies aus diversen Gründen getan: wegen Gott, für mein Land und für mich selbst.“ Außerdem habe ihre Familie diese Rache nicht gewollt. „Ich habe sieben Jahre dafür gekämpft, dass diese „Auge-um-Auge“-Bestrafung ausgeführt wird, aber ich fühle mich jetzt befreit, dass es nicht geschehen ist“, sagte sie. Nun sollte der Iran sie bei der medizinischen Behandlung unterstützen.

Die Wende in dem Fall kam überraschend. Im Mai wollte Bahrami die Aktion noch ausführen , erklärte sich aber bereit, für etwa zwei Millionen Euro darauf zu verzichten. Die iranische Justiz hatte zwar zugunsten der Frau entschieden, Bahrami aber angeblich gebeten, das Urteil – auch wegen internationaler Kritik – nicht zu vollstrecken.

Ein Mann hatte Bahrami 2004 Schwefelsäure ins Gesicht geschüttet, weil sie seine Heiratsanträge abgelehnt hatte. Sie ist seitdem blind. Nach islamischem Recht erlaubt das „Auge-um-Auge“-Prinzip Opfern, dem Täter gleiches Leid zuzufügen. Bahrami bekam 2008 in einem Gerichtsurteil das Recht zugesprochen, den Täter unter Betäubung mit Säure zu blenden.

dpa/sv

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